Reaktion auf DGOU-Kritik zur Bundeswehr-Reform

Im Gespräch mit der Politik
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Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) wandte sich die DGOU im März 2024 mit einem Schreiben an den Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius. Grund waren die aktuellen Pläne seines Ministeriums, den Sanitätsdienst als eigene Organisationseinheit aufzulösen und mit der Streitkräftebasis zusammenzuführen. Nach Ansicht der Fachgesellschaften aber sei ein völkerrechtlich unabhängiger Status des Sanitätsdienstes „unabdingbar“. In dem Schreiben heißt es daher: „Die Ärztinnen und Ärzte des Sanitätsdienstes müssen fachlich und standesrechtlich weisungsunabhängig handeln können, eine Anordnungsbefugnis durch einen Nichtarzt ist nicht hinnehmbar. Eine ungebrochene Verantwortungskette wäre in diesem Fall nicht gegeben.“ Das Bundesministerium hat wenig später auf die Kritikpunkte reagiert.

In dem Antwortschreiben heißt es: „Unabhängig von Überlegungen zur weiteren strukturellen Verortung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gilt als Prinzip für die weitere Ausgestaltung, dass eine durchgängige fachliche und truppendienstliche Führung des Sanitätsdienstes gewahrt bleibt. Sowohl für die Ausbildung des medizinischen Personals als auch für die Zusammenarbeitsbeziehungen im Rahmen der gesamtstaatlichen Gesundheitsversorgung wird es aufgrund von Strukturmaßnahmen zu keinerlei qualitativen Abstrichen kommen.“

Wie sich die spätere Führung des Sanitätsdienstes konkret gestaltet, zeigt sich, wenn die Anpassung der Organisationsstruktur abgeschlossen ist.