DGOU zum geplanten Umbau des Sanitätsdienstes der Bundeswehr

Gesundheitspolitik
Bundeswehr Krankenwagen mit roten Kreuz
© CSschmuck / stock.adobe.com

Die Bundeswehr soll neu strukturiert werden. Aktuelle Pläne des Bundesverteidigungsministeriums (BVMG) sehen vor, den Sanitätsdienst als eigene Organisationseinheit aufzulösen und mit der Streitkräftebasis zusammenzuführen. Prof. Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der DGOU, verfolgt das Vorhaben mit „erheblicher Sorge“. Er betont: „Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat eine herausgehobene Verantwortung für den besonderen Aufgabenbereich Gesundheitsversorgung im Sinne einer gesamtstaatlichen Aufgabe.“ Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat sich die DGOU nun mit einem Brief an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius gewandt.

Die Ausweitung des jetzigen Konfliktes in der Ukraine sei „keine theoretische Überlegung mehr“, schreiben Prof. Dr. Dietmar Pennig, sein Stellvertreter Prof. Dr. Bernd Kladny sowie der Generalsekretär der DGCH, Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen. Man müsse daher in der zivil-militärischen Zusammenarbeit damit planen und Vorkehrungen treffen, um die sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen kommenden Bundeswehrkrankenhäuser mit den mehr als 650 zivilen Krankenhäusern des TraumaNetzwerks zu verbinden und eine gemeinsame Organisationseinheit zu entwickeln. „Die Versorgung des verletzten militärischen Personals und der betroffenen Gesamtbevölkerung ist hierbei als Daseinsvorsorge zu definieren“, stellen die Mediziner klar.

Nach Ansicht der Fachgesellschaften sei ein völkerrechtlich unabhängiger Status des Sanitätsdienstes „unabdingbar“. „Die Ärztinnen und Ärzte des Sanitätsdienstes müssen fachlich und standesrechtlich weisungsunabhängig handeln können, eine Anordnungsbefugnis durch einen Nichtarzt ist nicht hinnehmbar. Eine ungebrochene Verantwortungskette wäre in diesem Fall nicht gegeben“, heißt es weiter.

Darüber hinaus betont Pennig, dass die Attraktivität des Sanitätsdienstes im ärztlichen und pflegerischen Bereich direkt mit der Einordnung in die Gesamtstruktur des BVMG verknüpft sei. „Die herausgehobene Bedeutung muss nach unserer Auffassung zwangsläufig auf Augenhöhe mit den zivilen Strukturen des ärztlichen Berufsstandes bestehen.“ Im Hinblick auf die aktuell zunehmende Bedeutung des Sanitätsdienstes in Krieg und Krisen sei die „vollständige Eigen- und Führungsverantwortung mit Abbildung in der Hierarchieebene des Ministeriums erforderlich.“

Auch andere Ärzteverbände treten gegen das Vorhaben auf und warnen im Falle des Umbaus vor dem Verlust an Professionalität und Effizienz des Sanitätsdienstes. So haben sich unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund und andere Verbände ebenfalls in einem Schreiben an den Bundesverteidigungsminister gewandt.