Neue ambulante Leistung für gesetzlich Versicherte – Verdacht auf Armbruch kann bei Kindern mit Ultraschall abgeklärt werden

Pressemitteilung des G-BA
© megaflopp / stock.adobe.com

Besteht bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr der Verdacht, dass ein Ober- oder Unterarmknochen gebrochen ist, kann dies nun auch ambulant mittels Ultraschall abgeklärt werden. Den Beschluss zur sogenannten Fraktursonografie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung gefasst. Die Fraktursonografie ist gegenüber dem bisherigen Routineverfahren der Röntgendiagnostik gleich verlässlich, jedoch ohne die Kinder einer Strahlenbelastung auszusetzen. Mit Einführung als neue ambulante Kassenleistung kann zudem der Verdacht auf einen Knochenbruch nun auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen, die über kein Röntgengerät verfügen, abgeklärt werden.