Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA

Gemeinsamer Bundesausschuss
© Svea Pietschmann / G-BA

Mit der Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG) sollen die Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene und die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Zum Referentenentwurf dieses Gesetzes haben die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA nun eine Stellungnahme abgegeben, die online verfügbar ist.