Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen

Gemeinsamer Bundesausschuss
© Svea Pietschmann / G-BA

Zum Nachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) behandeln, gibt es organisatorische Anpassungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) änderte dazu seine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Die Korrekturfrist für Angaben zur jährlichen Abfrage zu Strukturanforderungen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen wurde um zwei Wochen verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März dafür Zeit. Krankenhäuser, die die Strukturvorgaben des G-BA für die Behandlung von hüftgelenknahen Femurfrakturen nicht mehr erfüllen, müssen neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in seiner Funktion als Datenannahmestelle aktiv informieren. Nach der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit tritt der Beschluss in Kraft.